ANSCHOBER: Weg zur Ermöglichung von Antigentests im niedergelassenen Bereich seit Wochen in Zusammenarbeit mit ÄrztInnen vorbereitet
Seit heute eröffnete Möglichkeit stärkt die Arbeit gegen die Pandemie wesentlich.
Wien (OTS) - Seit heute ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums „betreffend nähere Bestimmungen über die Durchführung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich“ in Kraft. Krankenversicherte Personen bzw. deren anspruchsberechtigte Angehörige können sich somit ab sofort auch bei niedergelassenen ÄrztInnen auf SARS-CoV-2 testen lassen. Voraussetzung ist, dass die zu testende Person selbst Symptome aufweist, die auf!-->!-->!-->…