Skandalurteil bei Tiertransport-Prozess in Feldkirch
VGT meldet Berufung an
Wien (OTS) - In einem Verfahren vor dem Landesgericht in Feldkirch wurde der VGT zu einer Entschädigungszahlung an einen Tiertransportunternehmer verurteilt. Das Gericht begründet das damit, dass der VGT den Unternehmer durch einen Bericht auf der Vereinswebsite in seiner Ehre verletzt hätte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und der VGT meldete Berufung an.
David Richter vom VGT nimmt dazu Stellung: "Kann man tatsächlich die Ehre einer Person verletzen, indem man ihr vorwirft,!-->!-->!-->…