Schonzeitenverordnung: Lackmustest für Rechtsstaat in Salzburg
In Salzburg wird die Schonzeitenverordnung novelliert. Geht es nach der FPÖ, soll den bestehenden Rechtswidrigkeiten eine weitere hinzugefügt werden.
Vier Vogelarten dürfen in Salzburg während der Brutzeit bejagt werden. Das verstößt nicht „nur“ gegen EU-Recht, sondern auch gegen das Salzburger Jagdgesetz und ist daher verfassungswidrig. Mit einer Novelle, deren Begutachtung heute zu Ende geht, sollen aber nicht etwa diese Rechtswidrigkeiten behoben, sondern eine neue hinzugefügt werden: die Bejagung des!-->!-->!-->…