Versäumnisse beim Pflegebonus gehen auf Kosten der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen: Anpassungen dringend notwendig
Dieses Schreiben wurde als offener Brief am 25.11.2022 an die Landeshauptleute versendet
Mit dem Pflegebonus wurde eine erste Maßnahme gesetzt, um Mitarbeiter*innen in der Pflege die gebührende Wertschätzung für ihre fordernde und systemrelevante Tätigkeit entgegenzubringen. Auch in der Behindertenhilfe wird ein Teil der Mitarbeiter*innen den Pflegebonus auf Basis des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (EEZG) erhalten.
Wir begrüßen die Auszahlung eines Pflegebonus und die gute Absicht, die mit dieser!-->!-->!-->…