Energiekostenausgleich für Sportstätten startet: SPORTUNION bietet Leitfaden zur Abwicklung
Ab Freitag können Sportstättenbetreiber:innen ihre Anträge für den Energiekostenausgleich einreichen. Die SPORTUNION hat einen Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet.
Für das Jahr 2022 werden den Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten 40 Prozent der Mehrkosten für Strom, Gas und Co. ersetzt, für 2023 sind es 70 Prozent. Dieses im Jänner von Sportminister Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner und den Sportlandesräten präsentierte Paket ist mit 15 Millionen Euro dotiert und!-->!-->!-->…