Grundrecht auf Information: Staatliche Förderungen ab 1.500 € werden künftig veröffentlicht
Verfassungsausschuss schickt Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz und weitere 139 Gesetzesnovellen ins Plenum
Schon jetzt werden über das vom Finanzministerium verwaltete Transparenzportal bestimmte Förderungen für Unternehmen veröffentlicht. So ist etwa nachvollziehbar, wer COVID-19-Wirtschaftshilfen erhalten hat, wenn diese einen bestimmten Grenzwert - 10.000 Ꞓ - überschritten haben. Ab September sollen nun alle in der Transparenzdatenbank erfassten staatlichen Förderungen, die nicht an Privatpersonen!-->!-->!-->…