VSV/Kolba: VSV klagt Energieversorger wegen Grundversorgung
Ablehnungen auf Basis von Landesgesetzen verfassungswidrig
Verbraucher und Kleinunternehmer haben das Recht sowohl bei Strom als auch bei Gas eine Grundversorgung durch einen Lieferanten ihrer Wahl zu beantragen. In den Landesgesetzen zum Strom von Wien, Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Salzburg gibt es die Einschränkung, dass Grundversorgung nur gewährt werden muss, wenn sich kein anderer Versorger findet. Mit diesem Argument werden viele Anträge auf Grundversorgung zu Unrecht abgelehnt.
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