Sozialausschuss beschließt Verlängerung der Möglichkeit zu Sonderbetreuungszeit bis Mitte 2023
Langzeit-Kurzarbeitsbonus kann ebenfalls noch um ein halbes Jahr länger beantragt werden
Der Sozialausschuss hat sich heute mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass Arbeitnehmer:innen mit Betreuungspflichten weiterhin Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können. Ausgangspunkt war ein Initiativantrag zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz der Koalitionsparteien, der im Ausschuss um Regelungen für eine Phase 8 der Maßnahmen ergänzt wurde. Damit wird ein Anspruch auf Sonderbetreuungszeit bis 7. Juli 2023!-->!-->!-->…