Erwachsenenvertretung: Breite Mehrheit für neuerliche Gesetzesanpassungen
Justizausschuss beschließt außerdem EU-Anpassungen im Vergaberecht und debattiert über Handysicherstellung
Künftig soll im Erwachsenenschutz die betroffene Person selbst ein Antragsrecht sowie deren Betreuungsumfeld eine Anregungsmöglichkeit erhalten, die gerichtliche Erwachsenenvertretung zu erneuern. Damit soll sichergestellt werden, dass die betroffene Person, ihre Vertretung oder Betreuende ein "Clearing" anstoßen können, um die aktuelle Lebenssituation zu überprüfen. Für den entsprechenden!-->!-->!-->…