Wahlrechtsreform: Bundesrat erhebt keinen Einspruch gegen Nationalratsbeschluss
Auch neues Gesetz zum besseren Schutz von Whistleblower:innen und Novelle zum Staatsschutzgesetz passieren Länderkammer
Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 hat den Bundesrat passiert. Die Mitglieder der Länderkammer folgten der Empfehlung des Verfassungsausschusses und stimmten in ihrer heutigen Sitzung einhellig dafür, keinen Einspruch gegen den entsprechenden Beschluss des Nationalrats zu erheben. Damit können die Änderung der Nationalratswahlordnung und anderer Wahlgesetze zeitnah kundgemacht werden. In!-->!-->!-->…