Nationalrat beschließt Möglichkeit der Verbandsklage auf Schadenersatz
Weitere Gesetzesbeschlüsse unter anderem zur Steuertransparenz multinationaler Unternehmen
Verbraucherschutzeinrichtungen können im kollektiven Interesse von mindestens 50 Verbraucher:innen künftig Unternehmen auf Abhilfe, also etwa auf Schadenersatz, klagen. Zur Verbandsklage auf Unterlassung wird außerdem ein weiterer Rechtsschutzweg ermöglicht. Im Nationalrat sprach sich für die Neuerungen neben den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne auch die FPÖ aus. Die FPÖ brachte außerdem einen Entschließungsantrag!-->!-->!-->…