FMA schafft Rechtsrahmen für sichere elektronische Prospekteinreichung und -billigung
Neuer Meilenstein in der FMA-Digitalisierungsstrategie
Mit der heute erlassenen „Secure Electronic Prospectus Portal – Verordnung“, kurz SEPP-VO, schafft Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA die regulatorische Grundlage für die vollelektronische Einreichung und Billigung von Kapitalmarktprospekten ab kommendem Jahr. Die Verordnung regelt die technischen Aspekte, die erfüllt werden müssen, damit ein elektronisch bei der FMA eingereichter Prospekt zweifelsfrei dem Einreicher und dem Emittenten!-->!-->!-->…