Monitoringausschuss erfreut über Entscheidung der Datenschutzbehörde: AMS Algorithmus darf nicht eingeführt werden
Ein Aufatmen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist jedoch nach wie vor nicht in Sicht
Wien (OTS) - Nach der am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung der Datenschutzbehörde zeigt sich die Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschuss erfreut: „Die Datenschutzbehörde hat hier eine sinnvolle Entscheidung getroffen. Es verstößt gegen die Ziele der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, wenn Menschen aufgrund bestimmter Merkmale – beispielsweise Behinderungen – für das!-->!-->!-->…