2. Bevölkerungsschutzgesetz tangiert auch die Zahnmedizin / Überprüfung ausländischer Abschlüsse endlich einheitlich ab Oktober
Berlin (ots) - Das heute im Bundesrat verabschiedete Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält zwei für die Zahnmedizin wichtige Anliegen:
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt die Lösung, mit der die Regelungen für Eignungs- und Kenntnisprüfungen für ausländische Abschlüsse losgelöst von der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung zum 01. Oktober 2020 in Kraft treten. Die Regelungen zu der sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung schließen eine seit!-->…