BaFin erteilt CHECK24 Erlaubnis gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetze
München (ots) - CHECK24 ist nun nach der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) offiziell zertifiziert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt CHECK24 damit die Erlaubnis zur Erbringung von Kontoinformations- (KID) und Zahlungsauslösediensten (ZAD) gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).
Im Zuge der Erlaubniserteilung überprüfte die Aufsichtsbehörde die CHECK24 Kontomanager GmbH insbesondere hinsichtlich technischer Sicherheit, Datenschutz, Unternehmenssteuerung sowie!-->…