Apothekerschaft begrüßt Karlsruher Urteil zur Arzneimittelpreisverordnung
Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, "dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren".
Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, begrüßt dieses Urteil aus Karlsruhe: "Der Bundesgerichtshof stellt mit seinem Urteil klar, dass weiterhin einheitliche Abgabepreise für!-->…