Polizei darf „Corona-Daten“ für strafrechtliche Ermittlungen nutzen / Rheinland-pfälzisches Justizministerium bestätigt SWR die…
Mainz (ots) - Landesdatenschutzbeauftragter Kugelmann fordert Beschränkung auf schwere Straftaten.
Mainz. Die Polizei darf in bestimmten Fällen die Kontaktdaten auswerten, die Bürger*innen wegen Corona angeben müssen. Die Strafprozessordnung erlaubt dies. Das hat das rheinland-pfälzische Justizministerium dem SWR bestätigt. Die Polizei könne im Einzelfall im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen gehalten sein, zum Zwecke der Ermittlung von Zeugen oder Tatverdächtigen auf solche Listen zurückzugreifen, teilte das!-->…