Neuer Grenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung / Grenzwert von 1,5 mg/m³ für Destillationsbitumen und…
Köln (ots) - Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im November 2019 verschiedene Entscheidungen zur Heißverarbeitung von Bitumen und die dabei auftretenden Dämpfe und Aerosole getroffen. So wurde ein neuer Grenzwert von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus Destillationsbitumen und Air-Rectified Bitumen (angeblasenes Bitumen) bei der Heißverarbeitung festgelegt. Der Grenzwert ist nun in die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" aufgenommen worden. Gleichzeitig wurde!-->…