Zwangsmitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer vor dem Verfassungsgerichtshof
Massiver Wertverlust und Diskriminierung verletzen Grundrecht auf Eigentum und Gleichheitsgrundsatz
Der Wiener Arzt DDr. Christian Fiala bekämpft die Pflichtmitgliedschaft beim Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer vor dem Verfassungsgerichtshof. Die gesetzlich vorgeschriebene Doppelversicherungspflicht – zusätzlich zur staatlichen Sozialversicherung – hält er für verfassungswidrig, insbesondere wegen dem Grundrecht auf Eigentum und dem Gleichheitsgrundsatz.
Ärztinnen und Ärzte in Österreich müssen derzeit bis!-->!-->!-->…