Hauptausschuss: Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine um ein Jahr verlängert
Zustimmung auch zu Niederlassungsverordnung und Pauschalvergütung von Verfahrenshelfer:innen
Das Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Menschen wird bis 4. März 2024 gewährt. Der Hauptausschuss genehmigte heute eine Änderung der entsprechenden Vertriebenen-Verordnung mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Außerdem gab er grünes Licht für die Niederlassungsverordnung 2023, mit der geregelt wird, dass im Jahr 2023 höchstens 5.951 Personen nach Österreich einwandern dürfen.
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