COVID-19 – Unsichere Entschädigung für Betriebsausfälle. Rechtzeitige Antragstellung sorgt für Rechtssicherheit!
Graz (OTS) - Das Epidemiegesetz garantiert grundsätzlich jedem Unternehmer, der durch Betriebseinschränkungen oder Betriebsschließungen infolge einer Epidemie betroffen ist, einen verbindlichen Entschädigungsanspruch. Dieser verbindliche Entschädigungsanspruch richtet sich nach dem üblichen Verdienst des betroffenen Unternehmers. Das bedeutet, dass der Bund dem betroffenen Unternehmer seinen Gewinnentgang zur Gänze ersetzen muss; andererseits trifft den Unternehmer aber auch eine Schadensminderungspflicht. Zur Wahrung!-->…