Eine einheitliche Lösung muss her!

ÖH Uni Graz wendet sich an Bildungsminister Faßmann

Graz (OTS) – Am 5.April verfasste die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Karl Franzens Universität Graz (ÖH Uni Graz) einen offenen Brief an Bundesminister Faßmann. In diesem begrüßt sie zwar die neuen Regelungen, verweist aber darauf, dass es eine einheitliche österreichweite Lösung braucht und die Regelungen im Rahmen dieser Verordnungen unbedingt im gegenseitigen und einvernehmlichen Austausch mit der ÖH, den Senatsvorsitzenden und Rektoraten zu erfolgen haben.

„Keinesfalls darf das erlassene Gesetz zu einer Aushebelung der Hochschulautonomie und Benachteiligung von Studierenden führen, sondern sollte vielmehr einer, möglichst studierenden-freundlichen, österreichweit einheitlichen Lösung aller dringenden studienrechtlicher Belange dienen.“, so der ÖH Vorsitzender Armin Amiryousofi. Und führt weiterhin aus, dass die ÖH Uni Graz einige Themengebiete ausgearbeitet haben, wo es dringlich einige Regelungen braucht.

1.Festlegung von Gründen für den Erlass und die Rückerstattung von Studienbeiträgen für das Sommersemester2020

Die stellvertretende ÖH Vorsitzende Viktoria Wimmer verweist darauf, dass ein nicht vollständig geordneter Lehr- und Prüfungsbetrieb im Sommersemester 2020, unweigerlich zu Verzögerungen im Studienfortgang führt. „Aus unserer Sicht rechtfertigt dies den Erlass vom Studienbeitrag für das laufende Semester und stellt die Grundlage für eine Rückerstattung eines bereits bezahlten Studienbeitrags dar.“, so Wimmer. Ebenso sollte all jenen, die derzeit einen Dienst an der Gesellschaft leisten, sei es im außerordentlichen Zivildienst, im Präsenzdienst, als Erntehelfer oder für ähnliche Tätigkeiten, unbedingt diese Leistungen honoriert und der Studienbeitrag erlassen werden.

2.Einteilung des Studienjahres und lehrveranstaltungsfreie
Zeit

Sofern die Fernlehre in naher Zukunft nicht flächendeckend funktioniert, und keine digitalen Lösungen für Prüfungen gefunden werden, begrüßt die ÖH Uni Graz eine einheitliche Regelung zur Einteilung des Studienjahres und eine eventuelle Verlängerung des laufenden Semesters in die Sommermonate hinein, um weiteren Lehrveranstaltungs-, und Prüfungsbetrieb zu ermöglichen. „Dabei ist jedoch besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass für Studierende, die aufgrund von Praktika, Ferialjobs und dergleichen an der Teilnahme einer Lehrveranstaltung im Sommer verhindern sind, keinesfalls nachteilige Konsequenzen entstehen. Hier muss besondere Kulanz herrschen, denn alles andere wäre schlichtweg studierendenfeindlich.“, meint Jan Stering, der 2. stv. ÖH Vorsitzende.

3.Studieneingangs-und Orientierungsphase (STEOP)

„Durch die Aufrechterhaltung der Vorzieh-Beschränkungen der STEOP ergeben sich bei einigen Studierenden auch versicherungsrechtliche Problemstellungen. Wir erwarten uns daher eine Aufhebung dieser Vorzieh-Beschränkungen.“, so Julian Unterweger der Referent für Bildung und Politik an der ÖH Uni Graz ist.

Armin Amiryousofi
Vorsitzender
ÖH Uni Graz
vorsitz@oehunigraz.at

Julian Unterweger
Referent für Bildung und Politik
ÖH Uni Graz
bipol@oehunigraz.at

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