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Gutachten

TÜV Rheinland: Unfallverursacher trägt auch Kosten für Kfz-Gutachter / Unabhängige Gutachten im Streitfall maßgeblich / Geschädigter hat…

Köln (ots) - Vom zerschrammten Kotflügel bis zum Totalschaden - täglich entsteht in Deutschland durch Verkehrsunfälle teils immenser Sachschaden. Oftmals bestimmen Kfz-Gutachter, in der Regel beauftragt von der Versicherung des Unfallverursachers, wie hoch dieser im Einzelfall ausfällt. Der Geschädigte kann in jedem Fall zusätzlich einen unabhängigen Gutachter engagieren. Ein Service, den unter anderem die Kfz-Experten von TÜV Rheinland anbieten. Auch diese Kosten muss der Verursacher tragen - sofern er die alleinige