AK-Präsident übt heftige Kritik an Landesrätin Haberlander: „Die Gesundheit der Spitalsbeschäftigten ist nicht nachrangig!“
Linz (OTS) - Beschäftigte im Krankenhaus müssen laut Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung durchgehend FFP2- oder FFP3-Masken tragen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz stellt klar, dass die Arbeitgeber Maskenpausen gewähren müssen, weil diese die Sauerstoffzufuhr erschweren. In Oberösterreichs Spitälern ist die Einhaltung dieser Pausen allerdings nicht sichergestellt. Die AK hat die zuständige Landesrätin Christine Haberlander in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass die Führungen der Krankenhäuser für die!-->…