Musterfeststellungsklage gegen VW: OLG Braunschweig erteilt dem wichtigsten „Ziel der Klage“ eine vorläufige Absage / Der…
Nürnberg (ots) - In dem Musterfeststellungsklageverfahren gegen VW wies der 4. Zivilsenat des OLG Braunschweig im Vorfeld des Verhandlungstermins am 30.09.2019 darauf hin, dass das wichtigste Feststellungsziel bereits unzulässig sein könnte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) als Musterfeststellungskläger hatte als Ziel die Feststellung ausgegeben, dass Volkswagen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadensersatz schuldet. "Eben dies hält das OLG Braunschweig nach seinen aktuellen!-->…