Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen
Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen
Wir erinnern uns: Mitte November 2025 deckte der VGT durch zugespieltes Filmmaterial schwere Missstände in der Schweinefabrik Hardegg im Norden von NÖ auf. Man sieht einen Arbeiter Schweinen ins Gesicht urinieren, eine Arbeiterin schlägt in Kastenständen fixierte Schweinemütter mit Stöcken und Metallhaken, und ein Mitarbeiter wiederum teilt!-->!-->!-->…