Rendi-Wagner/Heinisch-Hosek: 100 Jahre Frauenwahlrecht
Meilensteine wie Familienrechtsreform, Fristenregelung, Gleichbehandlungsgesetz, Gewaltschutzgesetze wurden erreicht – Frauenrechte müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden
Wien (OTS/SK) - 1918 wurde das allgemeine Wahlrecht für Frauen und
Männer eingeführt. Seither wurden wichtige Errungenschaften wie unter
anderem die Familienrechtsreform, die Fristenregelung, das
Gleichbehandlungsgesetz, die Gewaltschutzgesetze durchgesetzt.
„Frauenrechte müssen immer wieder aufs Neue verteidigt werden“, sagen!-->!-->!-->…