Wiener Ärztekammer informiert anlässlich des Endes der Maskenpflicht
Mit Ende April endet in den Ordinationen die gesetzlich vorgegebene Maskenpflicht - Ärzte können sie bei Bedarf aber beibehalten
Mit Ende April läuft eine weitere Corona-Regel aus: die bislang gesetzlich vorgegebene Maskenpflicht in Ordinationen. Doch auch nach dieser Frist können Ärztinnen und Ärzte darauf bestehen, dass Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen in der Ordination eine FFP2-Maske tragen, stellt die Wiener Ärztekammer klar. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn gesundheitlich!-->!-->!-->…