Tourismusausschuss: Public-Viewing-Veranstaltungen sollen sechs statt nur vier Wochen dauern dürfen
Einstimmigkeit zu Fünf-Parteien-Antrag für Ausdehnung des zulässigen Zeitraums
Ein von allen fünf Parlamentsparteien gemeinsam vorgelegter Gesetzesantrag sieht eine Änderung der Gewerbeordnung vor, um die zulässige Dauer für Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen zu verlängern (768/A). Der Tourismusausschuss hat sich heute einstimmig dafür ausgesprochen. In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern und umfangreicher!-->!-->!-->…