TIROLER TAGESZEITUNG „Leitartikel“ Ausgabe, 2. März 2022, von Marco Witting: „Sich aufstellen lassen heißt sich…
Innsbruck (OTS) - Der Verzicht auf das Antreten bei der Bürgermeister-Stichwahl ist natürlich eine höchstpersönliche Entscheidung. Doch dem Mitbewerber so einfach das Feld zu überlassen, ist nicht nur voreilig, sondern demokratiepolitisch ein Fehler.
Paragraph 71, Absatz 5 der Tiroler Gemeindewahlordnung ist unmissverständlich. Der späteste Zeitpunkt für die Erklärung des Verzichts eines oder beider Wahlwerber, die sich der engeren Wahl des Bürgermeisters stellen, ist der fünfte Tag vor dem neuerlichen Wahltag. Im Fall!-->…