Gerichte erklären TIWAG-Preiserhöhungen endgültig für unzulässig
TIWAG-Stromkunden können auf Rückerstattungen geltend machen
Das Landesgericht Innsbruck sowie das Oberlandesgericht Innsbruck haben in mehreren Fällen die von der TIWAG im Jahr 2022 und 2023 vorgenommenen PREISERHÖHUNGEN FÜR UNZULÄSSIG ERKLÄRT. Damit bestätigten die Gerichte nunmehr RECHTSKRÄFTIG die Rechtsauffassung der SCHEIBER Rechtsanwalt GmbH, die TIWAG-Kunden vertritt.
Der Fall betrifft die Preiserhöhungen im Juni 2022 und Juli 2023, die die TIWAG gegenüber hunderttausenden Bestandskunden!-->!-->!-->…