Nationalrat beschließt AVG-Novelle zur Beschleunigung von Großverfahren
Evaluierung bestehender Medienförderungen soll Basis für einheitliche Förderstrategie bilden
Behörden werden künftig schon ab 50 Beteiligten die verfahrensrechtlichen Bestimmungen für Großverfahren anwenden können. Bisher war das erst ab 100 Beteiligten möglich. Zudem werden weitere Maßnahmen gesetzt, um aufwendige Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Für die von der Regierung vorgeschlagenen Anpassungen zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) gab es heute im Nationalrat einhellige Zustimmung.!-->!-->!-->…