VKI gegen viagogo: OGH erklärt 42 Klauseln für unzulässig
Der Verein für Konsumenteninformation geht erfolgreich gegen Schweizer Ticket-Plattform vor
Wien (OTS) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten ein Verfahren gegen die viagogo AG wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte nun, dass 42 Klauseln gesetzwidrig sind. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die viagogo AG betreibt eine internationale Online-Plattform für den Kauf- und Verkauf!-->!-->!-->…