BMVIT: Vergabe bei Verkehrsdienste Verträgen absolut rechtskonform
Wien (OTS) - Zu den Anschuldigungen durch die Westbahn, sie wurde bei Vergaben von Bahnleistungen durch das Verkehrsministerium benachteiligt, wird von Seiten des BMVIT wie folgt klargestellt:
Direktvergaben im Schienenverkehr sind gem. EU-Recht (PSO) gleichrangig möglich wie Ausschreibungen. Auf dieser Basis hat das BMVIT mehrere Verkehrsdienste an die ÖBB direkt vergeben. Diese basieren auf der vorab eingeholten Prüfung, welches Modell – Ausschreibung oder Direktvergabe – das wirtschaftlichste ist. Hierbei hat sich!-->…