Umweltschutzpaket der Bundesregierung passiert Bundesrat
Auch in der Länderkammer bleiben unterschiedliche Auffassungen bestehen
Wien (PK) - Mit dem sogenannten Aarhus-Beteiligungsgesetz (270 d.B.)
setzt Österreich die Aarhus-Konvention um. Umweltschutzorganisationen
sollen in Zukunft ebenso wie unmittelbar Betroffene die Möglichkeit
der Beteiligung bei Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten
haben. De facto erhalten NGOs (Nicht-Regierungsorganisationen) damit
das Recht, gegen negative UVP-Feststellungsbescheide rechtlich
vorzugehen. Der Bundesrat!-->!-->!-->…