Österreichischer Alpenverein begrüßt Höchstgerichts-Entscheidung: UVP-Pflicht für Ausbaupläne am Pitztaler Gletscher bestätigt
Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Ausbau des Gletscherskigebiets bleibt UVP-pflichtig. Alpenverein begrüßt das Urteil – Schutz von Gletschern und hochalpinen Regionen bekräftigt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat als letzte Instanz im Fall „Pitztal” entschieden, dass die Bauvorhaben im Gletscherskigebiet UVP-pflichtig sind. Damit bestätigt er das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom Juni 2025, bei dem die Projektbetreiber im letzten Jahr eine Beschwerde eingereicht hatten. Der VwGH begründet!-->!-->!-->…