Menschen mit Behinderung: Sozialausschuss einstimmig für spätere Arbeitsunfähigkeitsfeststellung
Mehrheit für Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
Einstimmig unterstützte der Sozialausschuss heute eine Regierungsvorlage, mit der die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung von Menschen mit Behinderungen künftig erst ab einem Alter von 25 Jahren möglich sein soll. Damit erhalten Betroffene bis zu diesem Alter Zugang zu den Leistungen des AMS. Arbeitsminister Martin Kocher bezeichnete die Änderung als Paradigmenwechsel für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.
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