OGH bestätigt AK Kärnten: Trinkwasserüberprüfung auf Legionellen sind keine Betriebskosten!
Bahnbrechender Erfolg für heimische Mieterinnen und Mieter: Die Kosten für die Überprüfung des Trinkwassersystems auf Legionellen darf nicht den Betriebskosten zugerechnet werden!
Ein richtungsweisendes Gerichtsurteil für Österreichs Mieterinnen und Mieter erzielte die Arbeiterkammer Kärnten. Die AK als Klägerin vertrat die Rechtsansicht, dass Kosten für eine Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen nicht den Betriebskosten angerechnet werden dürfen. Dies fußt auf einem Fall einer Lavanttalerin, die!-->!-->!-->…