LR Schuschnig, LR Schnöll zu extremer Raserei: Fahrzeugabnahme ist verfassungsrechtlich möglich
Gutachten stützt die Forderung von Salzburg und Kärnten - Rasche Umsetzung von Bund gefordert
Klagenfurt (OTS) - Bis zum Jahresende wurde vom Verkehrsministerium in Aussicht gestellt, weitere Verschärfungen für extreme Raserei zu prüfen und in Umsetzung zu bringen. Eine besondere Herausforderung ist laut Bund dabei, eine mögliche Beschlagnahme eines Fahrzeugs bei enorm hoher Geschwindigkeitsüberschreitungen einzuführen. Eine Prüfung auf Verfassungskonformität ist dazu auf Bundesebene im Gange. Die Länder!-->!-->!-->…