AK Kärnten Günther Goach zur neuen Gesetzeslage für Freiwillige Helfer
Keine Verbesserung für Helfer!
Klagenfurt (OTS) - Mit 1. September treten Neuerungen für die Entgeltfortzahlung im Falle der Katastrophenhilfe in Kraft. Diese sind praktisch jedoch unbrauchbar, kritisiert Kärntens AK-Präsident Goach: „Es besteht kein tatsächlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung, der Arbeitgeber kann die Freistellung nach wie vor ablehnen.“ Weitere Kritik: Der Begriff „Großschadensereignis“ ist zu eng definiert, die meisten Fälle wären durch die neuen Regelungen nicht abgedeckt. Außerdem!-->!-->!-->…