VSV/Holzinger: Unzulässige Erhöhung des Grundpreises durch Energie Klagenfurt GmbH – VSV fordert zu Rückzahlungen an Kund:innen auf
Urteil des LG Klagenfurt ist rechtskräftig
In einem durch den Verbraucherschutzverein VSV gemeinsam mit Vertrauensanwalt Mag. Salburg erreichten Urteil des LG Klagenfurt wurde rechtskräftig festgestellt, dass die Erhöhung des Grundpreises durch die Energie Klagenfurt GmbH betreffend Stromlieferverträge mit 1. April 2022 von EUR 1,44/Monat auf EUR 4,90/Monat rechtlich unzulässig war.
„ALS VSV HABEN WIR DIE ENERGIE KLAGENFURT GMBH AUFGEFORDERT, DEN ZU UNRECHT EINGEHOBENEN BETRAG AN DIE BETROFFENEN!-->!-->!-->…