RTR-Verordnung schließt Lücke: Rufnummernmitnahme in Ausnahmefällen ohne Nummernübertragungsinformation möglich
RTR novelliert Nummernübertragungsverordnung 2022 zugunsten von Nutzer:innen – Besserstellung tritt ab 3. November in Kraft
„Müssen Endnutzer:innen ihre Handynummer von ihrem Anbieter überraschend wegportieren, weil dieser wegen Zahlungsunfähigkeit den Betrieb einstellt oder sich aus dem österreichischen Markt zurückzieht, war das in der Vergangenheit oftmals schwer oder gar nicht möglich. Die Betroffenen konnten dann mit ihrem Mobiltelefon plötzlich nicht mehr telefonieren und waren auch nicht erreichbar.!-->!-->!-->…