Einbeziehung virtueller Währungen in die Geldwäscheprävention:
Dienstleister unterliegen der Aufsicht der FMA, Registrierungsanträge ab 1.10.2019 möglich
Wien (OTS) - Ab 10. Jänner 2020 werden digitale Währungen in das europäische Regime zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einbezogen. Dazu haben sich Anbieter von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen, Dienstleister zur Übertragung von virtuellen Währungen, Tausch- und Handelsplattformen für virtuelle Währungen (gleichgültig ob virtuelle Währungen!-->!-->!-->…