Präsident Wilfing informiert über die Entscheidungen der Landes-Hauptwahlbehörde: In vier Gemeinden wird nochmals gewählt
In Klosterneuburg, Maria Lanzendorf, Marchegg sowie Gablitz müssen die Gemeinderatswahlen zumindest teilweise wiederholt werden
In der Sitzung der Landes-Hauptwahlbehörde wurden die zwölf Anfechtungen der Gemeinderatswahlen behandelt. Diese betrafen insgesamt elf Gemeinden, da in der Gemeinde Klosterneuburg zwei Anfechtungen eingebracht wurden. „Die Juristinnen und Juristen der Gemeindeabteilung haben die Sachverhalte genau geprüft und den Mitgliedern der Landes-Hauptwahlbehörde zur Entscheidung vorgelegt.!-->!-->!-->…