(Wiederholung: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen / Aktuelle Stellungnahme Corona-Pandemie)
Berlin (ots) - Hinweis: Fälschlicherweise ist in der Pressemitteilung vom 9. April 2020 "Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen" entgegen unseres üblichen Sprachgebrauchs der Begriff "taubstumm" verwendet worden. Dieser wird von gehörlosen Menschen als diskriminierend empfunden. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie!-->…