Erhaltungssatzung: Münchner Immobilienbesitzer sollten Status ihrer Immobilie prüfen lassen / Immobilie in Satzungsgebiet ist bereits im…
München (ots) - Experten der Hausbank München eG, von Rohrer Immobilien und der Anwaltskanzlei Wagensonner empfehlen aktuell oder zukünftig von der Erhaltungssatzung der bayerischen Landeshauptstadt betroffenen Immobilienbesitzern ihr Objekt einem Statuscheck zu unterziehen. Das gilt auch im Hinblick auf die im Juli verschärfte Abwendungserklärung. Besonders Eigentümer mehrerer Objekte, die sich jetzt für den Verkauf einzelner Immobilien entscheiden, können von den deutlichen Wertsteigerungen der vergangenen Jahre!-->…