DEGEMED: Reha-Schutzschirm reicht nicht / Die aktuell geplanten Rettungspakete der Bundesregierung sollen auch Reha-Kliniken stabilisieren /…
Berlin (ots) - Nach dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz können Reha-Kliniken in die medizinische Gesamtversorgung einbezogen werden und die Versorgung von allen akut-stationären Patienten übernehmen. Sie werden für die Leistungen dann wie Krankenhäuser bezahlt.
Davon profitieren diejenigen Reha-Kliniken, die diese Aufgaben übernehmen. Für alle übrigen Reha-Kliniken im Geltungsbereich des SGB V entstehen jedoch Versorgungsdefizite, aufgrund des Rückgangs von Rehabilitanden aus Akut-Kliniken oder weil!-->…