Femizid: Unverpixeltes Opferfoto verletzt Ehrenkodex
Wien (OTS) - Nach Auffassung des Senats 3 des Presserats verstößt der Artikel „‘Bestialischer‘ Mord an Ehefrau: Lebenslange Haft“, erschienen am 22.06.2021 auf „krone.at“, gegen Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz).
Im Artikel wird über einen Oberösterreicher (75) berichtet, der seine 71-jährige Frau getötet habe und im Landesgericht Steyr wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden sei. Laut gerichtsmedizinischen Gutachten habe er 23-mal auf den Kopf des Opfers mit!-->…