Arbeitszeit von Küchengehilfin ohne ihr Wissen halbiert – AK konnte helfen
Linz (OTS) - Einer Küchengehilfin wurde im Krankenstand die Entlohnung von 40 auf 20 Stunden reduziert. Ohne ihre Zustimmung. Weil sich die Frau aus dem Bezirk Gmunden nicht mehr zu helfen wusste, suchte sie Rat bei der Arbeiterkammer. Mit Erfolg. Nachdem die AK mehrfach interveniert und eine Klage beim zuständigen Arbeits-und Sozialgericht angedroht hatte, bezahlte der Arbeitgeber der Küchengehilfin, die er letztendlich auch noch gekündigt hatte, einen Betrag von etwas mehr als 6.000 Euro. „Dieser Arbeitgeber hat ganz!-->…