Wieder Probleme mit Pflegeheimplatz in anderem Bundesland
Volksanwalt Achitz: Freie Wahl des Wohnorts gilt auch für pflegebedürftige Menschen – Kärntnerin wurde in Oberösterreich mehrfach falsch über Gesetz informiert
Österreichs neun Bundesländer haben weitreichende Kompetenzen. Sie sind etwa für Alten- und Pflegeheime zuständig und dürfen dafür eigene Gesetze erlassen. „Das heißt aber nicht, dass sie Menschen diskriminieren dürfen, nur weil sie nicht ihr ganzes bisheriges Leben im jeweiligen Bundesland verbracht haben“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Aber!-->!-->!-->…